Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Schönle Schrott & Metallhandel
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Schönle Schrott & Metallhandel (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), die über unsere Website, telefonisch, per E-Mail oder über andere Fernkommunikationsmittel getätigt werden.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Schönle Schrott & Metallhandel, Geschäftsführer: Schönle Bojan, Industrie Straße 3, 88499 Riedlingen, Deutschland. Mit der Bestellung der gewünschten Ware oder Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Anbieter wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag mit dem Anbieter kommt erst zustande, wenn der Anbieter das bestellte Produkt an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Auftragsbestätigung) bestätigt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise sind Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Zusätzliche Liefer- und Versandkosten werden in der Bestellung gesondert angegeben. Der Kunde kann den Preis per Überweisung, Barzahlung bei Abholung oder anderen im Bestellprozess angegebenen Zahlungsmitteln begleichen.
4. Lieferbedingungen
Sofern nicht beim Angebot anders angegeben, bringen wir die Ware innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Vertragsschluss in den Versand. Sollte eine Lieferung an den Kunden nicht möglich sein, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware an uns zurück, wobei der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand zu tragen hat.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
6. Widerrufsrecht
Kunden steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Für das Widerrufsrecht gelten die gesetzlichen Vorschriften und Fristen.
7. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 19.02.2024